50. italienische UNESCO-Welterbestätte: Weinregion Langhe-Roero und Monferrato im Piemont

Piemonts Weinanbaugebiete Langhe-Roero und Monferrato wurden vor einigen Tagen von der UNESCO in die Liste der Welterbestätte aufgenommen. Sie bilden damit bereits die 50. italienische Sehenswürdigkeit mit der prestigeträchtigen Auszeichnung, mit der sie von der UNESCO für ihre Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität geehrt werden.

Die faszinierende Hügellandschaften Langhe-Roero und Monferrato, malerisch gelegen zwischen dem Podelta und dem Ligurischen Apennin, umfasst fünf unterschiedliche Weinanbaugebiete mit einer Landschaft, die durch ihre Schönheit herausragt. Im Zentrum: Die Burg Grinzane Cavour, die emblematisch für die Entwicklung der piemontesischen Weinhängeund der italienischen Geschichte in der norditalienischen Region steht. Die Burg wurde im 13. Jahrhundert errichtet und beherbergt heute neben einer regionalen Weinhandlung auch ein önologisches Museum. Besucher können so nicht nur von den exzellenten Weinen der Region ein Bild machen, sondern sich auch über dessen Herstellung informieren.
Der Anbau von Wein geht bereits bis ins 5. Jahrhundert vor Christus zurück, als Piemont eine wichtige Handelszone für Etrusker und Kelten darstellte. Die gastronomischen Traditionen des Piemont werden weitergeführt: Feinkostliebhaber finden hier neben atemberaubender Weinlandschaft auch weitere kulinarische Delikatessen wie den hochwertigen weißen Trüffel.

Weitere Informationen:

Italien

Gebührenfreies WLAN am Airport

Montag, 28. April 2014

Gebührenfreier WLAN-Zugang am Paderborn-Lippstadt Airport

Ab sofort können Passagiere und Besucher vom kostenlosen WLAN im Terminal und Abflugbereich profitieren.

Das Serviceangebot steht pro registrierter Mobilfunknummer einmal pro Tag für 3 Stunden zur Verfügung.

Weitere Informationen direkt am Flughafen.

Festa della Sensa in Venedig


Die Festa della Sensa hatte für Venedig in den vergangenen Jahrhunderten eine große gesellschaftliche und religiöse Bedeutung: Die Republik Venedig feierte mit dem Fest Christi Himmelfahrt. Heute feiert die Lagunenstadt vor allem das Meer, mit dem sie in einer besonderen Beziehung steht. Besucher Venedigs können dieses Jahr vom 31. Mai bis zum 1. Juni die traditionellen Darbietungen der „Hochzeit mit dem Meer“ miterleben. Prächtige Wasserumzüge, venezianische Ruderwettbewerbe, der Mercatino della Sensa vor der Kirche San Nicolò del Lido und andere Veranstaltungen bilden ein unterhaltsames Rahmenprogramm für eines der schönsten Feste Venedigs.

Spanische Ferienimmobilie kann bei der Einkommensteuer teurer werden als gedacht.

Die Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie kann in Deutschland zu beträchtlichen Einkommensteuerforderungen führen, wenn die Immobilie – wie häufig – einer spanischen Kapitalgesellschaft gehört und deren Gesellschafter als Nutzende der Immobilie in Deutschland wohnen, so der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung.

Es entspricht wohl gängiger Praxis und Empfehlung einschlägiger Verkehrskreise, beim Ankauf einer spanischen Ferienimmobilie eine spanische Kapitalgesellschaft zu errichten und als Eigentümerin der Immobilie „vorzuschalten“, vorzugsweise, um spanische Wertzuwachs- und Erbschaftssteuern zu ‚ersparen‘, aber auch aus Gründen der Haftungsbeschränkung sowie der Anonymität. Dieses Gestaltungsmodell kann jedoch in Deutschland „teuer“ werden, weil für die Immobiliennutzung meistens keine oder keine marktübliche Miete gezahlt wird und der Mietverzicht dann eine verdeckte Gewinnausschüttung der Gesellschaft an ihre Gesellschafter darstellt. Die Gesellschaft verzichtet nämlich in aller Regel nur aus Gründen des gesellschaftlichen Näheverhältnisses auf eine entsprechende „Vermögensmehrung“.

Konkret ging es um eine deutsche Familie – die Eltern und ihre beiden Kinder -, die im Jahre 2000 für rd. 2,4 Mio. DM ein 1.000 qm großes, in Porto Andratx auf Mallorca belegenes Grundstück mit einem 160 qm großen Einfamilienhaus und einem Schwimmbad erworben, „dazwischen“ aber eine spanische Sociedad Limitada, vergleichbar einer deutschen GmbH, „geschaltet“ hatte. Das Haus stand den Familienangehörigen ganzjährig zur Verfügung und wurde von ihnen zu Urlaubszwecken unentgeltlich genutzt. Das Finanzamt nahm an, dass die Nutzung steuerpflichtige verdeckte Gewinnausschüttungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter nach sich zog. Im Einzelnen ging es für die Jahre 2001 bis 2005 um Beträge in Höhe einer geschätzten Kostenmiete zzgl. eines Gewinnzuschlags von rd. 78.000 € jährlich. Der Bundesfinanzhof hat dies nun in drei Fällen im Grundsatz bestätigt.

Der Bundesfinanzhof hat die Einschätzung der Finanzgerichte, die unentgeltlichen Nutzungsüberlassungen seien bei den Klägern nicht als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu erfassen, als unzutreffend eingestuft. Fraglich ist, so der Bundesfinanzhof, jedoch, ob der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) aus abkommensrechtlicher Sicht daran das Besteuerungsrecht uneingeschränkt zusteht oder ob eine etwaige in Spanien erhobene Steuer auf die Einkünfte anzurechnen ist. Die bisherigen tatrichterlichen Feststellungen insbesondere zum spanischen Steuerrecht lassen eine abschließende Entscheidung darüber durch den Bundesfinanzhof nicht zu, so dass er die Sachen an das Finanzgericht zurückverwiesen hat.

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1997/2002) gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen u.a. Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Zu den sonstigen Bezügen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen.

Siehe mehr unter: Rechtsanwaltskanzlei Schlosser!

Spanische Ferienimmobilie kann bei der Einkommensteuer teurer werden als gedacht – See more at: http://www.raschlosser.com/blog/2013/10/07/spanische-ferienimmobilie-kann-bei-der-einkommensteuer-teurer-werden-als-gedacht/#sthash.f7YMCvsO.dpuf
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ENIT und Germanwings werben gemeinsam für Flüge nach Italien

In einer Co-Marketing Aktion werben die Italienische Zentrale für Tourismus und Germanwings ab 22. April für die zwölf italienischen Ziele der Fluggesellschaft.

Vier Wochen lang fahren Busse des öffentlichen Nahverkehrs in Köln und Stuttgart mit Traffic Boards (Folienplakaten) durch die Stadt, die auf die Günstig-Flüge ab 33 ?/Oneway in Italiens Kulturstädte wie z.B. Venedig, Verona und Mailand aufmerksam machen. Außerdem fliegt die zur Lufthansa Group gehörende Airline Bari, Catania, Neapel, Lamezia Terme, Cagliari, Olbia, Rom, Bologna und Pisa an.

Neben Direktverbindungen ab Köln/Bonn, Stuttgart, Hannover und Hamburg bietet Germanwings mehrere Umsteigemöglichkeiten von zahlreichen anderen deutschen Abflughäfen an.
Aktuelle Flugangebote nach Italien unter: Germanwings
Informationen zum Reiseland Italien unter: enit

ARTE Das Piemont bietet nicht nur die Piemont-Kirsche.

Im italienischen Piemont hat das Haus Savoyen seine Spuren hinterlassen. Wie ein Kranz umringen ihre imposanten Lustschlösser und Regierungspaläste die Stadt Turin, von deren Zentrum aus sternförmig kilometerlange Kastanienalleen in Richtung der Prachtbauten verlaufen. „Corona delle Delizie“, Krone der Herrlichkeiten, wird dieses Ensemble genannt.

Turin ist heute die bedeutendste Stadt des fruchtbaren Piemonte. Auf dem Schlossplatz thront der Palazzo Reale, der Palast der Könige. Von einem Seitenflügel des imposanten Schlosses führt ein Verbindungsgang direkt in den Turiner Dom. So konnte die königliche Familie ungesehen zum Gottesdienst gelangen. Dort befindet sich in einem Glasschrein gut verwahrt das berühmte Grabtuch Christi.

15 Kilometer vom Zentrum Turins entfernt liegt der Königspalast von Venaria, eine der schönsten Jagdresidenzen des Kontinents. Seit 2007 erstrahlt der rund 80.000 Quadratmeter große Palast in neuer Pracht. Während des Zweiten Weltkriegs diente das Anwesen dem Militär als Kaserne. Als die Soldaten abzogen, plünderten die Dorfbewohner, was nicht niet- und nagelfest war.

Südöstlich von Turin öffnet Gräfin Consolata Beraudo di Pralormo die Türen ihres Schlosses. Ihre Familie wanderte im 17. Jahrhundert mit einer Prinzessin aus Frankreich ein.

Südwestlich von Turin steht das sternförmige Jagdschloss Castello Stupinigi. Auf der Spitze der Schlosskuppel thront die goldene Statue eines Hirsches, dessen Kopf in Richtung Jagdgebiet weist.

ITALIEN IM TV

Umbrien die magische Mitte Italiens

Die hr-Sendung „service: reisen“ präsentiert am 9. April die Region Umbrien und begibt sich auf die Reise zu den schönsten Zielen für Kulturfans, Gourmets und Naturliebhaber. Porträtiert werden u.a. die Städte Perugia und Orvieto, der größte See des Landes, der Lago Trasimeno, sowie Assisi, die Heimatstadt des Heiligen Franz.

Sendetermin ist der 09.04.2013 von 18.50 bis 19.15 Uhr.
Wiederholung am 10.04. um 11.00 Uhr.

Weitere Informationen:
www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=3256

Für unsere Schweizer Interessenten. Immobilienkauf in Italien.

Von: Dr. Doris Reichel, Rechtsanwältin, Kanzlei Reichel, Mailand, Zug und Frankfurt.

Reziprozitätsprinzip

Immobilienkauf in Italien – Der Erwerb von Immobilien in Italien, die die Grössenordnungen von 1.000 m² Grundstücksfläche und / oder 200 m² Wohnfläche übersteigen, kann für Schweizer aufgrund des Reziprozitätsprinzips problematisch sein.

Das italienische Reziprozitätsprinzip (oder auch «Gegenseitigkeitsprinzip») ist für diejenigen Schweizer, die in Italien Immobilien erwerben wollen, von grundlegender Bedeutung. Ein Verstoß gegen dieses Prinzip kann zur Unwirksamkeit von im Hinblick auf Immobilienkäufe geschloßenen Verträgen führen. Dieses Prinzip besagt, dass ein Ausländer in Italien unter der Bedingung der Gegenseitigkeit die gleichen Rechte hat, wie ein Italiener im Heimatland des Ausländers. Das Prinzip gilt auch für ausländische juristische Personen.

Eingeschränkte Rechte

Genau das wird aber im Verhältnis zwischen Italien und der Schweiz zum Problem, da die Schweiz Italienern beim Erwerb von Immobilien nur eingeschränkte Rechte gewährt. Erheblich ist hier vor allem, dass ein Italiener in der Schweiz  Immobilien nur bis zu einer bestimmten Größe erwerben darf.

Derzeit ist der Erwerb bis zu einer Quadratmeterzahl von 1.000 m² Grundstücksfläche und 200 m² Wohnfläche erlaubt. Aus diesem Grund läßt das Prinzip der Gegenseitigkeit den Erwerb von Immobilien durch Schweizer in Italien lediglich bis zu diesen Größen zu.

Das Schweizer Recht kennt zwar hiervon auch Ausnahmen, die beantragt und begründet werden müssen, beispielsweise mit der Anzahl der Familienangehörigen. Diese Ausnahmen kennt das italienische Recht indessen nicht. Der Grund hierfür ist schlicht organisatorischer Natur. Es existieren in Italien keine Ämter, bei denen die entsprechenden Anträge gestellt werden können. Auch sieht das Prinzip der Reziprozität dies nicht vor. Demnach gilt die Einschränkung der Quadratmeter umfassend und grundsätzlich ohne Ausnahme.

Ausnahme für Nicht-EU-Bürger

Ausnahmen bestehen für Ausländer, die nicht Staatsangehörige der EU-Staaten sind, lediglich in den folgenden Fällen:

  • Wenn ein Ausländer seinen Wohnsitz in Italien hat und eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.
  • Ein Staatenloser, der seinen Wohnsitz seit mindestens drei Jahren in Italien hat.
  • Flüchtlinge, die seit mindestens drei Jahren in Italien registriert sind.

Für Schweizer Staatsangehörige ist lediglich der erste dieser Punkte von praktischer Bedeutung: Durch eine Wohnsitzverlegung mit entsprechender italienischer Aufenthaltserlaubnis würde das Prinzip der Reziprozität für diesen Schweizer Staatsangehörigen nicht mehr gelten. Er könnte unbeschränkt Immobilieneigentum erwerben.

Dies kann allerdings lediglich für Schweizer Staatsangehörige interessant sein, die sich die Wohnsitzverlegung «leisten» können, und gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) im Arbeitsleben stehen. Ansonsten könnte die Wohnsitzverlegung problematisch werden. Problematisch deswegen, weil die Wohnsitznahme in Italien bedeuten würde, dass in Italien auch das Gesamteinkommen zu versteuern wäre. Das dürfte für einen im Berufsleben stehenden Schweizer Bürger steuerlich sicherlich nicht interessant sein, da Italien im Vergleich zur Schweiz das Einkommen (gemeint ist damit das Welteinkommen, wenn auch unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) sehr viel höher besteuert. Die  Alternative könnte der Erwerb über eine Gesellschaft sein. Dies ist aber vor allem in steuerlicher Hinsicht beim Erwerb um einiges teurer.

Daher ist Schweizer Staatsangehörigen, die Immobilieneigentum in Italien erwerben wollen, zu raten, dies in den dafür vorgesehenen Größenordnungen zu tun. Denn ein Verstoß gegen das Reziprozitätsprinzip kann weitreichende Folgen haben und zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen, sofern die Nichtigkeitserklärung beantragt wird.

Die einzige Möglichkeit, die dem gescheiterten Erwerber bleibt, wäre in diesem Fall, vom Notar, der den Vertrag in Kenntnis dieser Umstände geschlossen hat, Schadensersatz zu fordern. Dies würde aber die «verlorene» Immobilie nicht zurückbringen.

Es ist empfehlenswert, sich bei einer Kaufabsicht umfassend beraten und vertreten zu lassen, um nicht am Ende über den Fallstrick Reziprozitätsprinzip zu stolpern. Dies sollte schon vor der Unterzeichnung des Vorvertrages geschehen, da bereits der Vorvertrag im Falle eines Verstoßes gegen das Reziprozitätsprinzip zu rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten führen kann.

ENIT auf den wichtigsten Reisemessen des Frühjahrs

Auch im kommenden Jahr setzt ENIT die Promotion für das Reiseland Italien mit zahlreichen Aktivitäten fort. Dazu zählt die Teilnahme an den wichtigsten Reisemessen des Frühjahrs.

Vakantiebeurs Utrecht, 9.-12. Januar 2013, Halle 8, Stand B010 und A010

CMT Stuttgart, 12.-19. Januar 2013, Halle 4, Stand 4E22

f.re.e München, 20.-24. Februar 2013, Halle B 5 Stand n. 440

ITB Berlin, 6.-10. März 2013, Halle 1.2

Aktuelle Informationen zu den Veranstaltungen im Rahmen der Messen entnehmen Sie bitte der Webseite www.enit.it.

Feinste italienische Schuhkunst! Hand gemacht.

Die SCAROSSO Schuh-Manufaktur, in dem kleinen, italienischen Städtchen Montegranaro, blickt auf eine erfolgreiche, über 40 jährige Produktionsgeschichte zurück. Hier werden Damen- und Herrenschuhe in feinster, italienische Handwerkskunst gefertigt. Alle Einzelteile kommen zu 100 % aus Italien und werden auch nur dort von Hand verarbeitet. Und die Preise? Für einen Hand gemachten Schuh schon fast zu preisgünstig.