Sep/090
Italien Hauskauf
Wie in jedem Europäischen Land, sind auch in Italien die Steuern auf Immobilien eine einträchtige Finanzquelle des Staates.
Und so müssen Privatkäufer eine Grunderwerbssteuer von 3 (drei) Prozent auf den eingetragenen Preis zahlen. Allerdings gilt das nur, wenn der eingetragene Käufer innerhalb von ca. 18 Monaten nach dem Kauf, residente (Dauerwohnsizt) wird und wenn er noch keine andere Immobilie in Italien sein eigen nennt. Ansonsten fallen -also nicht residente- 10 Prozent an.
Außerdem sollten Sie bei Ihrer Kalkulation die Notarkosten zwischen einem und drei Prozent, Vertragsgebühren ca. 500,– bis 1.000,– Euro, Maklerprovisionen zwischen drei und sechs Prozent, zusätzlich noch evtl. anfallende Übersetzungskosten, einbringen.
Als ob das noch nicht genug wäre, kommen noch jährliche Grundsteuern (ICI) dazu, die Ihre Berechnungsgrundlage aus dem Katastawert (deutlich unter dem Kaufwert) und dem Status des Käufers residente/ nicht residente, ermitteln. Je nach Gemeinde und Kommune tut sich ein Spielraum von 0,2 bis 0.7 Prozent auf. Die laufenden Kosten Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr liegen im Bereich dessen, wie sie sich in Deutschland darbieten. Alle Angaben ohne Gewährleisung.
